und ging dabei nun auch etwas intensiver vor, indem er öfters die gleiche Stelle, namentlich den Penis, streichelte. E.________ versuchte aus Scham seinen erigierten Penis zwischen seinen Beinen zu verbergen, was ihm auch für einen kurzen Augenblick gelang. E.________ lag in der besagten Nacht mindestens zwei Mal beim Beschuldigten auf der Matratze. Kantonsgericht Schwyz 3