Der Beschuldigte übernachtete im Zeitraum von ca. 1997-1998 während einer Nacht bei der Familie F.________. Er schlief anlässlich dieser Übernachtung im Kinderzimmer bei E.________, und dessen jüngerem Bruder, respektive seinem Patenkind, D.________. Der Beschuldigte nächtigte auf einer Matratze am Boden, welche neben dem für die beiden Knaben vorgesehenen Kajüten-Bett platziert war. Bald nach dem Zubettgehen legten sich E.________ und D.________ abwechslungsweise und je alleine in nicht mehr ermittelbarer Reihenfolge vom Kajüten-Bett hinunter zum Beschuldigten auf die Matratze am Boden.