7. Zufertigung an Rechtsanwältin B.________ (2/R), Rechtsanwältin I.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/ES), die Staatsanwaltschaft March (1/R), das Amt für Justizvollzug (1/ES, inkl. Dispositivkopie des angefochtenen Entscheides zum Inkasso und Vollzug), die Vorinstanz (1/ES) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ES unter Rückgabe der Akten), das Amt für Migration (1/ES), sowie mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Kantonsgericht Schwyz 45 Der Kantonsgerichtspräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 12. November 2013 cn