Hinsichtlich der Reise nach Kanada ist zwar nachvollziehbar, dass die Privatklägerin eine Auszeit benötigte. Indessen wäre die erforderliche Dauer einer solchen Auszeit abzuklären und es stellt sich auch die Frage, ob die derart weite Reise erforderlich gewesen ist oder ob auch ein näher gelegenes, günstigeres Reiseziel seinen Zweck, nämlich Erholung und Abstand gewinnen, nicht auch erfüllt hätte. Auch wäre dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Lebensunterhaltskosten immer anfallen;