bb) In Bezug auf die Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel ist festzuhalten, dass die Privatklägerin zwar den Mietvertrag der neuen Wohnung eingereicht hat, woraus hervorgeht, dass die Miete Fr. 1‘680.00 zuzüglich Nebenkosten von Fr. 140.00 beträgt (U-act. 3.1.19 Beilage 2.2). Jedoch legt sie nicht dar, wie hoch die Mietkosten bzw. ihr Anteil an den Mietkosten war, als sie noch in einer Wohngemeinschaft lebte. Ähnlich verhält es sich mit den geltend gemachten höheren Steuern. Auch hier fehlen Vergleichszahlen mit dem bisherigen Wohnort. Hinsichtlich der Reise nach Kanada ist zwar nachvollziehbar, dass die Privatklägerin eine Auszeit benötigte.