6. Juni 2011), Gesundheit, finanzielle Verhältnisse, Erwerbssituation, ausländerrechtlicher F-Status – kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das von der Vorinstanz im angefochtenen Urteil auf S. 29 f. Ausgeführte verwiesen werden. In Berücksichtigung beider Komponenten stuft das Kantonsgericht das Verschulden in Bezug auf die versuchte Nötigung als schwer und dasjenige in Bezug auf die mehrfache Nötigung und die Körperverletzung als mittelschwer ein. Hinsichtlich der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz geht das Kantonsgericht von einem schweren Verschulden aus.