Die Patientin habe sich gezwungen gesehen, den Wohnsitz definitiv zu ändern; Kantonsgericht Schwyz 27 ausserdem habe sie sich zwecks Distanzierung für einen Auslandaufenthalt in Kanada entschieden. Die Reise nach Kanada sei therapeutisch indiziert (U- act. 3.1.19 Beilage 1).