Gemäss einem vom 8. Oktober 2012 datierenden Schreiben von V.________, befand sich die Privatklägerin „aufgrund der ausserordentlichen psychosozialen Belastungssituation, die durch einen Stalker ausgelöst wurde“ seit dem 7. August 2012 bei ihr in Behandlung. Die Therapeutin führte weiter aus, dass ihr die Patientin berichtet habe, sie sei früher eine offene, aktive Person gewesen, aktuell leide sie aber aufgrund der unkontrollierbaren Bedrohungssituation unter „deutlichen Ängsten im Alltag, Stress- und Unruhezuständen sowie an sozialem Rückzug“. Diese Symptomatik schränke die Patientin massiv ein. Die Patientin habe sich gezwungen gesehen, den Wohnsitz definitiv zu ändern;