8.1.03 Frage 47). In der genannten Befragung wie auch den darauf fol- Kantonsgericht Schwyz 26 genden hat die Privatklägerin den zu verfolgenden Sachverhalt hinreichend umschrieben; so hat sie in der polizeilichen Befragung vom 11. April 2012 dargelegt, dass sie Angst vor der Zukunft habe, sehr zurückgezogen und in der ständigen Angst lebe, dass der Beschuldigte auftauchen könnte (U-act. 8.1.06 Fragen 57 und 58). Damit hat die Privatklägerin hinreichend erklärt, dass sie eine Strafverfolgung auch wegen Beeinträchtigung ihrer psychischen Gesundheit (dazu siehe nachstehend) verlangt.