fff) Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte der mehrfachen Nötigung schuldig zu sprechen. c) Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 123 Ziff. 1 StGB).