Am 18. Juni 2012 erhielt die Privatklägerin wiederum eine SMS mit bedrohlichem Inhalt („wirst in Kürze Hass ernten“). All diese Vorkommnisse zusammen haben die Privatklägerin in ihrer Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt; es ist mithin erstellt, dass die Privatklägerin sich wegen des Verhaltens des Beschuldigten u.a. in ärztliche Behandlung begab, ihre Arbeitsstelle kündigte und den Wohnsitz wechselte.