Am 21. März 2012 erfolgten wiederum Facebooknachrichten mit deutlich bedrohendem Inhalt („SIG verwenden“, „dis gehirn wird i de Hölle koche für das“). Am 9. April 2012 bedrohte der Beschuldigte die Privatklägerin mit einer Pistole (siehe vorstehend). Am 14. Juni 2012, mittlerweile mit einem Kontaktverbot belegt, sprach er die Privatklägerin erneut an. Zwei Tage später, am 16. Juni 2012, schickte er ihr eine Nachricht mit obszönem Inhalt und wiederum ein Tag später erhielt die Privatklägerin verschiedene Bilddateien. Am 18. Juni 2012 erhielt die Privatklägerin wiederum eine SMS mit bedrohlichem Inhalt („wirst in Kürze Hass ernten“).