Einen Tag später schenkte er ihr einen Gipsengel und am 19. März 2012 legte er der Privatklägerin einen Umschlag mit einem in Streifen geschnittenen Kurzgutachten sowie eine Plastiktasche mit Kosmetikprodukten in den Briefkasten. Diese beiden Kontakte, wie auch die Geschenke im Januar 2012 (Blumen, Snowboard, Einladung zu Ferienreise nach Mexiko) stellen im vorliegenden Gesamtkontext ebenfalls Belästigungen dar, welche geeignet waren, die Handlungsfreiheit der Privatklägerin einzuschränken. Am 21. März 2012 erfolgten wiederum Facebooknachrichten mit deutlich bedrohendem Inhalt („SIG verwenden“, „dis gehirn wird i de Hölle koche für das“).