- Via Facebook übermittelte A.________ am 21. März 2012 seine Mobiltelefonnummer an H.________ mit der Bitte, ihn anzurufen. Sie richtete in der Folge ihr Facebookprofil so ein, dass er ihr keine Nachrichten mehr schreiben konnte. Immer noch am 21. März 2012 schrieb er ihr deshalb vom Facebookprofil seiner Schwester, R.________, aus: "Sehr en schlechte Trick würckli!! Dis verhalte ziet mich nur no meh ah erreichsch s gegeteil du chash mich numme mit vernüftiges rede abwimmle!!! ________ (Tel. Nr.) wet mit dir mal go lukullisch esse gah und die schweige-scenerie beende!!