- Aufgrund des Verhaltens von A.________ sah sich H.________ am 15. Februar 2012 gezwungen, sich telefonisch auf dem Polizeiposten AB.________ zu erkundigen, was sie gegen das Verhalten von A.________ machen könne. Sie wurde dort an die Opferhilfestelle verwiesen. - Am 16. Februar 2012 begab sich A.________ mit seiner Schwester, R.________, an die Fasnacht in X.________, wo er zufälligerweise auf H.________ traf, die mit Freunden dort war. ln der Folge lief A.________ Kantonsgericht Schwyz 19