Der Beschuldigte hat eingeräumt, zur Privatklägerin gesagt zu haben: „Ich will jetzt wissen, wer das gewesen ist. Den Nuttensohn mache ich fertig“ (U- act. 8.1.04 Frage 12; vgl. auch 10.1.01 Frage 25). Die Privatklägerin ihrerseits gab an, dass der Beschuldigte etwas gesagt habe, sie aber den genauen Wortlaut nicht wisse. Sie sei so vor den Kopf gestossen gewesen, dass sie nicht mehr richtig hingehört habe (U-act. 8.1.03 Frage 23; vgl. 10.1.12 Frage 56). Indem der Beschuldigte eine Waffe gegen die Privatklägerin bzw. ihren Hund gerichtet hat und eingestandenermassen sagte, „Ich will jetzt wissen, wer das gewesen ist.