Bei dieser Bewegung schiesst der Schlitten nach dem Zurückziehen automatisch nach vorne und erzeugt ein metallisches Geräusch. Diese Manipulation könnte ebenso gut mit den Schilderungen der Privatklägerin übereinstimmen, wie ein gewöhnliches Durchladen der Pistole mit gefülltem Magazin, wie es die Vorinstanz als erste Variante beschreibt. Mit anderen Worten kann aufgrund der von der Privatklägerin geschilderten Manipulationen an der Waffe und des metallischen Kantonsgericht Schwyz 13