wollen (U-act. 10.1.05 Frage 30 und 10.1.06 Frage 12 [Taser]; 10.1.09 Fragen 26 und 34 [SIG]). Für das Kantonsgericht steht aufgrund des Gesagten ausser Zweifel, dass der Beschuldigte am 9. April 2012 eine Waffe dabei hatte. Kantonsgericht Schwyz 10