_ habe die Privatklägerin angehalten und der Beschuldigte habe sie überholt. Auf der Höhe der M.________strasse habe sich der Beschuldigte umgedreht, eine Pistole SIG P 220, Kaliber 9 mm, hervorgenommen, diese durchgeladen und mit dem Finger am Abzug mit der ungesicherten, geladenen Waffe aus einer aufgrund der Strassenneigung leicht erhöhten Position aus einer Distanz von ca. zwei Metern auf die Privatklägerin und den zwischen den beiden Personen stehenden Hund gezielt. Dabei sei der Hahn der Waffe gespannt gewesen mit der Folge, dass zur Schussabgabe lediglich ein geringer Druck auf den Abzug von ca. 1.5 kg nötig gewesen sei.