a) Die genannten Vorhalte betreffen einen Sachverhalt, welcher sich am Ostermontag, 9. April 2012 zugetragen haben soll. Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, er habe die Privatklägerin um ca. 14.30 Uhr im Riet bei J________ bei der Verzweigung K.________strasse und L.________strasse abgepasst und sei ihr während rund 20 Minuten schweigend in einem Abstand von etwa zwei Metern gefolgt. Auf der Höhe der Bahnunterführung beim W.________ habe die Privatklägerin angehalten und der Beschuldigte habe sie überholt.