F. Mit Verfügung vom 11. Juli 2013 entliess der Kantonsgerichtspräsident den bisherigen amtlichen Verteidiger Rechtsanwalt Q.________ aus seinem Mandat und setzte neu Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin ein (act. 38). G. Ein vom Beschuldigten am 2. August 2013 gestelltes Haftentlassungsgesuch (act. 48) wies der Kantonsgerichtspräsident mit Verfügung vom 13. August 2013 ab (act. 55). H. Am 3. September 2013 fand die Hauptverhandlung statt. Die Verteidigung stellte folgende Anträge (HVP Beilage 1):