5. Für A.________ wird eine ambulante Behandlung (deliktsorientierte Therapie bei einem Forensiker) im Sinne von Art. 63 Abs. 1 StGB angeordnet. 6. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird nicht zu Gunsten der ambulanten Therapie aufgeschoben. 7. Es wird Bewährungshilfe angeordnet. 8. [Kontaktverbot mit H.________]. 9. [Verstoss gegen Behandlungsvereinbarung]. 10. Vom Widerruf der von der Staatsanwaltschaft March am 6. Juni 2011 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen wird abgesehen. Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. 11. Zivilforderungen: