{"Signatur": "SZ_KG_003", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-09-03", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2013-22_2013-09-03.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "43378bd692f23295ad598cad70f40ded"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2013-22_2013-09-03.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/STK_2013_22_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d27c288b4d10267c69b7e4d777c8279ac12df2ab87e4f23ab068ec794899e05cfd92e909e0374fe55ca15bf82765f8e1eaea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d27c288b4d10267c69b7e4d777c8279ac12df2ab87e4f23ab068ec794899e05cfd92e909e0374fe55ca15bf82765f8e1eaea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=STK_2013_22", "Checksum": "75ff083d5ba5974742d06b6ba5bb7995"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STK 2013 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 03.09.2013 STK 2013 22"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gefährdung des Lebens, Körperverletzung, Drohung, Nötigung, WG, Widerruf und Einziehung | Strafgesetzbuch"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:32:59", "Checksum": "4381f010a6c0b38ce5ee6fb62accf50a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 03.09.2013 STK 2013 22\nRegeste:\nGefährdung des Lebens, Körperverletzung, Drohung, Nötigung, WG, Widerruf und Einziehung | Strafgesetzbuch\n\n - Wohl am 20. Januar 2012 ging A.________ bei H.________ zu Hause\nvorbei und lud diese zum Essen ein, was sie aber ablehnte. Trotzdem hinterliess er noch via Facebook eine Nachricht bei ihr bezüglich seines\nStandorts für das Essen und dass er sich in Mexiko ein Tattoo machen\nlassen werde und dabei im Spiegel an sie denken werde.\n\n- Am 22. Januar 2012 schrieb A.________ H.________, dass er dank ihres\nGeburtsdatums viel im Roulette gewonnen habe. Zwei Tage später\nschickte er wieder einen Blumenstrauss an H.________.\n\n- Am 31. Januar 2012 schickte A.________ erneut eine E-Mail an die Mutter von H.________, in welcher er schrieb, dass sie ihm eine Hündin zur\nVerfügung stellen solle, damit er mit dem von ihm organisierten Deckrüden, einem äussert aggressiven Dobermann, einen Wunschwelpen machen könne, dem er dann die Ohren coupieren werde. Die Mutter von\nH.________ antwortete noch am selben Tag, dass sie ihre Hunde nicht\nfür solche Sachen hergeben werde und er sich bitte an einen anderen\nZüchter wenden solle. Aufgrund dieser Antwort ging er später zu der\nWohnung von H.________, klingelte dort an der Türe und beschimpfte\ndiese daraufhin, weil deren Mutter ihm keinen Hund verkaufen wolle und\nseine Anrufe ignorieren würde.\n\n- Via Facebook teilte A.________ H.________ am 9. Februar 2012 mit,\ndass er an sie denken würde.\n\n- Am 10. und 12. Februar kontaktierte A.________ H.________ erneut bei\nihr zu Hause und wollte ihr einen Helikopterflug und dann einen Whirlpool\nschenken. Weiter legte er ihr am Valentinstag ein Parfum in den Briefkasten.\n\n- Aufgrund des Verhaltens von A.________ sah sich H.________ am\n15. Februar 2012 gezwungen, sich telefonisch auf dem Polizeiposten\nAB.________ zu erkundigen, was sie gegen das Verhalten von\nA.________ machen könne. Sie wurde dort an die Opferhilfestelle verwiesen.\n\n- Am 16. Februar 2012 begab sich A.________ mit seiner Schwester,\nR.________, an die Fasnacht in X.________, wo er zufälligerweise auf\nH.________ traf, die mit Freunden dort war. ln der Folge lief A.________\nKantonsgericht Schwyz 19\n\nH.________ nach, bis ein Bekannter von ihr A.________ zur Rede stellte\nund diesen dabei mutmasslich würgte.\n\n- Am 27. Februar 2012 verfolgte A.________ H.________ während deren\nSpaziergang im Ried über die Dauer von ca. einer Stunde, obwohl sie ihn\nignorierte. Danach legte er ihr ein Buch und den Werkvertrag zwischen\nder S.________ GmbH und der Gemeinde J________ sowie das Angebot\nfür die Überbauung W.________ in den Briefkasten.\n\n- Am 29. Februar 2012 lief A.________ H.________ erneut während einem\nSpaziergang im Ried nach und stellte sie dabei zur Rede, um den Namen\nder Person zu erfahren, die ihn an der Fasnacht gewürgt haben soll und\ndrohte ihren Hund zu erschiessen. Bei einer dieser Verfolgungen durch\ndas Ried erzählte A.________ H.________, dass er Waffenfan sei.\n\n- Am 1. März 2012 ging H.________ aufgrund ihrer Verzweiflung ob dem\nVerhalten von A.________ persönlich auf den Polizeiposten AB.________\nund brachte dabei alle Sachen mit, die sie von A.________ erhalten hatte.\n\n- Zwei Tage später, am 3. März 2012 trafen die beiden zufälligerweise im\nY.________ aufeinander, ohne jedoch, dass A.________ H.________\nangesprochen hätte. Stattdessen beobachtet er sie den ganzen Abend\nund verfolgte sie, als sie das Lokal verliess, bis zum Ausgang.\n\n- Am 13. März 2012 schickte A.________ H.________ via Facebook einen\nLink zu einem Musikvideo auf Youtube, mit dem Titel \"Chance\".\n\n- Wenige Tage später legte er H.________ einen weissen Gipsengel in den\nBriefkasten.\n- Am 19. März 2012 klingelte A.________ erneut an der Türe von\nH.________, welche das Klingeln aber ignorierte. Er legte in der Folge einen Umschlag mit einem in Streifen geschnittenen psychologischen Kurzgutachten und Bericht über die Untersuchungshaft im Jahr 2009 in Zürich\nüber sich zusammen mit einer Plastiktasche gefüllt mit Produkten der\nMarke Herbalife in den Briefkasten von H.________.\n\n- Via Facebook übermittelte A.________ am 21. März 2012 seine Mobiltelefonnummer an H.________ mit der Bitte, ihn anzurufen. Sie richtete in\nder Folge ihr Facebookprofil so ein, dass er ihr keine Nachrichten mehr\nschreiben konnte. Immer noch am 21. März 2012 schrieb er ihr deshalb\nvom Facebookprofil seiner Schwester, R.________, aus: \"Sehr en\nschlechte Trick würckli!! Dis verhalte ziet mich nur no meh ah erreichsch s\ngegeteil du chash mich numme mit vernüftiges rede abwimmle!!!\n________ (Tel. Nr.) wet mit dir mal go lukullisch esse gah und die\nschweige-scenerie beende!!! ich verwütsch dich au so widermal bim spa-\nKantonsgericht Schwyz 20\n\n"}