{"Signatur": "SZ_KG_003", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-09-03", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2013-22_2013-09-03.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "43378bd692f23295ad598cad70f40ded"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2013-22_2013-09-03.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/STK_2013_22_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d27c288b4d10267c69b7e4d777c8279ac12df2ab87e4f23ab068ec794899e05cfd92e909e0374fe55ca15bf82765f8e1eaea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d27c288b4d10267c69b7e4d777c8279ac12df2ab87e4f23ab068ec794899e05cfd92e909e0374fe55ca15bf82765f8e1eaea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=STK_2013_22", "Checksum": "75ff083d5ba5974742d06b6ba5bb7995"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STK 2013 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 03.09.2013 STK 2013 22"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gefährdung des Lebens, Körperverletzung, Drohung, Nötigung, WG, Widerruf und Einziehung | Strafgesetzbuch"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:32:59", "Checksum": "4381f010a6c0b38ce5ee6fb62accf50a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 03.09.2013 STK 2013 22\nRegeste:\nGefährdung des Lebens, Körperverletzung, Drohung, Nötigung, WG, Widerruf und Einziehung | Strafgesetzbuch\n\n Zwischen anfangs Januar 2012 und dem 18. Juni 2012 trat A.________ mindestens 32 Mal auf irgendeine Art in Kontakt mit H.________, wobei letztere nach\nden ersten Kontaktaufnahmen durch A.________ weitere solche ablehnte und\ndies A.________ auch so mitteilte. Er wollte sie durch diese Kontaktaufnahmen\ndazu bringen, mit ihm Zeit zu verbringen und mit ihm zu sprechen sowie später\nihm den Namen der Person zu nennen, die ihn an der Fasnacht 2012 in\nX.________ mutmasslich gewürgt hatte. Diese Handlungen nahmen einen immer\nintensiveren Charakter an und schlugen von zuerst vorgetragener Verliebtheit\nund Bewunderung bald in Missbilligung und Drohungen um. Das Verhalten von\nA.________, welches das normale Werben um eine andere Person oder die Aufforderung zu einem Gespräch bei weitem überschritt und völlig unverhältnismässig war, hatte zur Folge, dass die Mitbewohnerin von H.________ aus der Wohngemeinschaft auszog. Ebenso verschloss H.________ aus Angst vor\nA.________ in der Nacht nebst der Wohnungstüre auch die Schlafzimmertüre\nund verliess aus demselben Grund kaum noch die Wohnung sowie zog sie sich\naus ihrem Freundeskreis immer mehr zurück. Das Verhalten von A.________\nbeeinträchtigte H.________ in ihrem psychischen Wohlbefinden dermassen,\ndass sie sich in fachärztliche Behandlung begab, ihre Arbeitsstelle kündigte und\nihren Wohnsitz wechselte. Durch die nachfolgend aufgezählten Handlungen von\nA.________ wurde sowohl ihr psychisches Wohlbefinden stark beeinträchtig als\nauch ihre Handlungsfreiheit in gravierender Weise eingeschränkt, da es ihr\nKantonsgericht Schwyz 17\n\nkaum mehr möglich war, die von ihr unerwünschten Kontaktaufnahmen durch\nA.________ zu verhindern.\n\n- Anfangs Januar 2012 sah A.________ abends in J________, als er seine\nSchwester vom Nachhilfestundengeben abholen wollte, H.________ mit ihrem Hund spazieren. Er sprach diese in der Folge auf deren Hund an.\nH.________ verwies ihn in der Folge an ihre Mutter, die Hundezüchterin\nist, nachdem die beiden kurz miteinander gesprochen hatten. Einen Tag\nspäter schickte A.________ H.________ einen Blumenstrauss.\n\n- Am 14. Januar 2012 fragte A.________ via Facebock bei H.________\nnach, ob ihr die Blumen gefallen hätten. Den Tag darauf klingelte\nA.________ zusammen mit seinem jüngsten Bruder, E.________, gegen\n22:00 Uhr an der Türe am Wohnort von H.________, an der ________ xx\nin ________ um seinem Bruder deren Hund zu zeigen. H.________\nschickte die beiden jedoch weg. Ebenfalls am 15. Januar 2012 kontaktierte A.________ die Mutter von H.________, weil er sich für den Kauf\neines Hundes bei dieser interessierte.\n\n- ln der Kalenderwoche 3 des Jahres 2012 schrieb und schickte\nA.________ H.________ einen Brief sowie stellte er ihr eine Einladung für\neine Ferienreise nach Mexiko und ein Snowboard an ihrem Wohnort vor\ndie Türe.\n\n- Am 19. Januar 2012 teilte H.________ A.________ via Facebook mit:\n\"Hallo A.________. Vielen Dank für die Blumen! Es geht mir gut und ich\nbin auch nicht einsam. Deine Aufmerksamkeit ist zwar nett gemeint, allerdings sehe ich da keine Zukunft! Das Snowboard kann ich unmöglich annehmen... Erstens gehe ich nicht snowboarden und zweitens bin ich nicht\ndurch Geschenke zu bestechen ... Ich denke es ist da Beste, wenn sich\ndein Kon- takt auf meine Mutter beschränkt, sofern du mit ihr einig wirst,\nwas den Kauf eines Hundes angeht! Gruss H.________.\" Darauf antwortete A.________ am 20. Januar 2012: \"gut das du dich trotz allem doch\nmeldest ... Sehe es nicht als bestechung sondern als nette geste, ich\ndrück durch taten meine gedanken und Liebe aus. ich werde es nicht annehmen... Verkaufe es oder schenke es. Mein künftiger Hund wird in deinem erzeugt, im Dezember ist es dann soweit. Ich weiss nicht was mit mir\nlos ist aber du hast es voll drauf echt ...denke oft an dich obwohl du kein\nhoffnungen machst. Habe mein Schwester gefragt Sie hat mir gesagt das\ndu mal ihre gegnerin im unihockey warst sie spiel bei F.________. Ihre\nMeinung ist das wir ein Kulturschock ergeben. Daher Aussichtslos. Hast\nrecht. Würde es trotzdem gern versuchen, obwohl dann eine Odysse anfangen wird... ich will dir noch sagen dass der kontaktabbruch falsch ist.\ndu wirst es sel- ber herausfinden müssen. Falls du mal einen brauchst der\nKantonsgericht Schwyz 18\n\nauf harten schienen fährt dann melde sich oder du finanziell was brauchst\nmelde dich ok. Wäre gerne mit dir nach mexiko aber... das geld hättest du\nin der schweitz vergessen... aber egal. Ich liebe dich, und diese Liebe\nwird sich in Zukunft auf meinen Hund wiederspiegeln weil er von dir ausgegangen ist durch dich ...Bisch die best. A.________ der Beste.\"\n\n"}