dung des Beistandes überzeuge (KG-act. 53, S. 5, ZK2 2017 78). Auch mit neuerlicher Stellungnahme befürwortet der Gesuchgegner, das künftige Besuchsrecht auf eine übliche Regelung jedes zweite Wochenende zu ändern, zumal das zwischenzeitlich auch von den Kindern so gewünscht werde (KG-act. 65, ZK2 2017 78). Die Gesuchstellerin hält unter anderem fest, sollte das angerufene Gericht der Meinung sein, dass eine Reduktion ihrer Betreuungszeit das Beste für die Kinder sei, werde sie sich dem fügen, auch wenn es für sie persönlich eine grosse Härte und schwierige Situation darstelle.