KG-act. 24/1, ZK2 2017 78). Zwischen anfangs Juli 2018 und 13. September 2018 waren selbst mit Hilfe des Beistandes alle Kinder nur an fünf von elf Besuchstagen bei der Gesuchstellerin (KG-act. 55, S. 1, ZK2 2017 79), wobei drei der fünf Besuche bei der Mutter den Ferien anzurechnen waren. Im Ergänzungsbericht vom 14. Februar 2019 hält der Beistand ausserdem fest, dass von insgesamt 21 Besuchseinheiten seit Mitte September 2018 nur gerade vier Besuche wirklich funktioniert hätten und alle Kinder bei der Mutter gewesen seien. Drei Besuche seien nur von einem oder zwei Kindern ausgeführt worden.