d) Wie die Parteien selber zugestehen, haben sie erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten (vgl. Gesuchsgegner: KG-act. 53, S. 4, ZK2 2017 78). Den Akten ist zu entnehmen, dass sie sich damit schwer tun, ihre zwischenmenschlichen Probleme beim Austausch von Informationen betreffend die Kinder beiseite zu lassen. Unschwer zu erkennen ist, dass ihre Kommunikation von Misstrauen und vielfach auch von Sticheleien geprägt ist (vgl. u.a. SMS betr. „Kindergarten“ T.________, Elternabend oder Skitag R.________ [KG-act. 11/4, ZK2 2017 79; Vi-act. KB 44; KG-act. 27/2, ZK2 2017 79]). Diese Tatsachen wirkten sich bislang auch bei der Ausübung des Besuchsrechts aus.