4. Die Gesuchstellerin beantragt für den Fall der Zuteilung der Obhut an den Gesuchsgegner die Gewährung eines Besuchsrechts jede Woche von Donnerstag 07:30 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr sowie ein Ferienrecht von vier Wochen pro Jahr (KG-act. 1, Rechtsbegehren Ziff. 2.3, ZK2 2017 79).