und T.________ dem Beistand anfänglich zu erklären, wieso sie ihre Mutter wie vorgesehen nicht hatten besuchen wollen (vgl. KG-act. 50, ZK2 2017 79). Dem aktuellen Bericht des Beistands zufolge will R.________ nunmehr noch jedes zweite Wochenende ihre Mutter besuchen und zwar dann, wenn ihre Cousine nicht bei deren Vater, dem Bruder des Gesuchgegners, zu Besuch ist. Nicht anders sieht es bei S.________ und T.________ aus, wobei S.________ aber auch alleine zur Mutter gehen möchte. Sodann soll T.________ deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass ihm das Spielen und Verweilen auf dem Bauernhof zu Hause sehr gefalle und er dies bei seiner Mutter vermisse (KG-act. 63, ZK2 2017 78).