ee) T.________ wurde wegen seiner erst vier Jahren nicht durch die Verfahrensleitung befragt. Aufgrund des Berichts der Spielgruppenleiterin (KG-act. 39, ZK2 2017 79) sowie des Kurz- bzw. Ergänzungsberichts des Beistands (KG-act. 63, ZK2 2017 78) steht der Annahme, dass er sich grundsätzlich mit beiden Eltern gut verstehen dürfte, indes nichts entgegen.