Die Spielgruppenleiterin von T.________, AH.________, hielt in ihrer schriftlichen Auskunft vom 10. Juni 2018 (Postaufgabe 11. Juni 2018; KG-act. 39, ZK2 2017 79) fest, T.________ sei am Anfang nicht so gerne in die Spielgruppe gekommen, mittlerweile komme er aber sehr gerne. Dieses Verhalten sei bei vielen Kindern anzutreffen. T.________ spiele mit anderen Kindern und könne sich gut integrieren. Er verhalte sich soweit nicht auffällig. Die Beziehung von T.________ zu seinen Eltern könne sie nicht beurteilen, weil sie T.________ jeweils nur kurz mit seinem Vater sehe, wenn dieser ihn bringe oder abhole.