Die Gesuchstellerin arbeitet derzeit mit einem Pensum von ca. 20 % (an zwei Abenden pro Woche) im Restaurant AF.________ (Vi-act., Protokoll Parteibefragung, S. 7 f.) und mit einem Pensum von 50 % bei der AG.________ GmbH (KG-act. 1/24, ZK2 2017 79). Bei letzterer Arbeit kann sie ihre Tätigkeiten zeitlich flexibel organisieren (KG-act. 1/26, ZK2 2017 79). Sie macht geltend, dass sie, wenn sie die Obhut über die Kinder zugeteilt erhalte, diese Tätigkeit entsprechend anpassen, allenfalls reduzieren oder beenden werde. Eine Anpassung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei einvernehmlich jederzeit möglich (KG-act. 1, S. 20, ZK2 2017 79), obwohl ihre Kündigungsfrist offiziell drei Mo-