lerin anerkannte, nach der Geburt von R.________ bis zur Geburt von S.________ mit einem Pensum von 50 % als KV-Angestellte gearbeitet zu haben (Vi-act. A/2, S. 6). Danach soll sie mit einem unbekannten Pensum auf dem Hof tätig gewesen sein (Vi-act. A/2, S. 6). Nach der Geburt von T.________ litt die Gesuchstellerin an einer postpartalen hämorrhagischen Anämie und erhielt vom 9. Juli 2014 bis am 31. August 2014 zwei Mal wöchentlich während einer Stunde Hilfe von der Spitex (Vi-act. BB 7). Vom 16. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2016 befand sich die Gesuchstellerin in der W.________ (Vi-act. A/10, S. 8). Danach erhielt sie wieder Hilfe von der Spitex (Vi-act.