L.________, Klassenlehrerin von R.________, hält in der schriftlichen Auskunft vom 3. Juni 2018 fest, sie würde sich wünschen, dass sich die Eltern zusammenraufen würden und zum Wohle ihrer gemeinsamen Kinder wieder miteinander sprechen könnten (KG-act. 38, ZK2 2017 78). AD.________, Kindergartenlehrerin von S.________, bemerkt in ihrer schriftlichen Auskunft vom 12. Juni 2018 sogar, dass sich die Eltern bei Schulbesuchstagen und Elterngesprächen keines Blickes würdigten und überhaupt keine Kommunikation zwischen den Eltern erfolge (KG-act. 42, ZK2 2017 78).