aa) Das Gericht hat anhand der aktuellen sowie der vor der Trennung der Parteien bestehenden Umstände zu prüfen, ob mit der Anordnung der alternierenden Obhut das Wohl des Kindes tatsächlich gewahrt werden kann. Zu den wesentlichen Kriterien dieser Prüfung gehören in erster Linie die erzieherischen Kompetenzen der Eltern, die bei beiden Elternteilen vorhanden sein müssen, wenn die alternierende Obhut in Frage kommen soll, sowie eine gute Kantonsgericht Schwyz 29