Auch wenn sie unter der Aufsicht von Y.________ und K.________ oder von ihrer Tante bzw. Grosstante oder ihrer Grossmutter sind, werden sie auf dem heimischen Hof, in der ihnen vertrauten Umgebung betreut. Diese Situation ist nicht mit einer klassischen Fremdbetreuung in einer Kindertagesstätte oder mit einer Betreuung durch eine Kinderfrau vor Ort in Abwesenheit der obhutsberechtigten Person während des Tages zu vergleichen.