Indes sieht der Beistand vor allem im Kurzbzw. Ergänzungsbericht vom 14. Februar 2019 die Probleme bei der Umsetzung des Besuchsrechts bei beiden Parteien. So würden sich beide Elternteile gegenseitig die Verantwortung für das Nichtgelingen der regelmässigen Besuchseinheiten zuschieben und wenig Einsicht für konstruktive Lösungen zeigen. Anlässlich des Gesprächs vom 7. Januar 2019 hätten sich beide Parteien wenig kooperativ gezeigt und auf ihren Standpunkten beharrt (KG-act. 63, S. 2, ZK2 2017 78).