Die Gesuchstellerin reichte ferner ein weiteres Foto vom 22. September 2017 ein, welches einen eitrigen Umlauf am rechten grossen Zeh von T.________ zeigen soll (KG-act. 1/9, ZK2 2017 79). In diesem Zusammenhang macht sie geltend, dass die Ursache der Entzündung ein zu weit zurückgeschnittener Nagel gewesen sei (KG-act. 1, S. 10, ZK2 2017 79). Schliesslich sollen die Kinder im Sommer regelmässig Sonnenbrände haben, da sie der Gesuchsgegner nicht genügend mit Sonnencrème einreibe (KG-act. 1, S. 10, ZK2 2017 79). Auf dem beigelegten Foto von R.______