bb) Die Gesuchstellerin ihrerseits sieht die mangelnde Erziehungsfähigkeit des Gesuchsgegners darin, dass die Körperpflege und die körperliche Unversehrtheit der Kinder nicht gewährleistet sei. Auch die psychische und physische Gesundheit der Kinder sei in Frage gestellt. S.________ und T.________ hätten eine sehr konflikt- und gewaltträchtige Bruderbeziehung. Der Gesuchsgegner gehe diese Thematik nicht aktiv an. Er erlaube es auch nicht, dass S.________, welcher sich in einem massiven Loyalitätskonflikt befinde, die nötige Hilfe vom KJPD Lachen erhalte. Der Gesuchsgegner setze den Kindern keine resp. wenig Grenzen und erziehe sie wenig.