Der Sozialpädagoge X.________ erachtete die Gesuchstellerin bereits im Herbst 2016 als stabiler und ausgeglichener. Diesen Eindruck bestätigte er ein Jahr später im Schreiben vom 4. Oktober 2017. Seit der Trennung im Sommer 2016 wurde auch – soweit bekannt – kein weiterer Klinikaufenthalt mehr notwendig. Den Arztberichten ist nicht zu entnehmen, dass die gesundheitliche Situation der Gesuchstellerin im Jahr 2016 mit allfälligen Schwierigkeiten im Jugendalter zusammenhängen. Sie sehen die depressive Störung vielmehr im Zusammenhang mit der Lebenssituation der Gesuchstellerin in den Jahren 2015/16.