Mit schriftlicher Auskunft vom 27. März 2017 beantworteten E.________ und H.________ Fragen des Vorderrichters (Vi-act. D/10). Demnach beeinträchtige sowohl die Einnahme von 10 mg Escitalopram als auch der gesundheitliche Zustand der Gesuchstellerin deren Fähigkeit, sich verantwortungsvoll und selbständig um ihre Kinder zu kümmern, in keiner Art und Weise. Sie seien der Meinung, dass die Gesuchstellerin die volle Betreuung übernehmen könne. Eine zeitliche Einschränkung sei nicht angezeigt. Sie hätten die Gesuchstellerin als verantwortungsvolle Mutter gesehen, die stets um das Wohl ihrer Kinder besorgt gewesen sei.