X.________, Sozialpsychiatrischer Dienst Lachen, beantwortete mit Bericht vom 31. Oktober 2016 Fragen der Rechtsverteterin der Gesuchstellerin (eingesehen von G.________; Vi-act. KB 27). Demgemäss sei die Gesuchstellerin seit 29. September 2015 beim SPD Lachen in Behandlung, aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung im Rahmen einer Erschöpfungskrise durch anhaltende eheliche Konflikte. Sie sei mit wöchentlichen psychotherapeutischen Gesprächen und 10 mg Escitalopram behandelt worden. Dieses Medikament beeinträchtige die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll um ihre Kinder zu kümmern, nicht.