Somit seien Rückfälle vorprogrammiert. Depressive Erkrankungen seien sodann offenkundig mit einem erhöhten Risiko für die Auslösung von Suizidgedanken, selbstschädigendem Verhalten und gar Suizid verbunden. Die Gesuchstellerin habe bereits gezeigt, dass sie zu Rückfällen neige und sei bereits mindestens einmal suizidgefährdet gewesen, als sie am 28. April 2016 notfallmässig auf die psychiatrische Intensivstation habe eingeliefert werden müssen (KG-act. 7, S. 17, ZK2 2017 79).