Der Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes vom 4. Oktober 2017 attestiere nur eine inzwischen stabilere Lebenssituation, nicht eine stabile Lebenssituation, was im Umkehrschluss bedeute, dass jederzeit ein Rückfall eintreffen könnte (KG-act. 7, S. 16, ZK2 2017 79). Bei einer episodischen Depression bzw. rezidivierenden depressiven Störung mit mittelgradiger Episode, welche diagnostiziert worden sei, träten die Beschwerden phasenhaft auf. Dies bedeute, dass die Beschwerden kämen, eine gewisse Zeit blieben und vorübergehend verschwinden würden, um später wieder aufzutauchen. Somit seien Rückfälle vorprogrammiert.