_ beanspruche, sondern über alle drei Kinder. Die Pflege von drei noch so kleinen Kindern stelle eine grosse Herausforderung dar, selbst ohne gesundheitliche Einschränkungen. Der schwierige Umgang mit S.________, den auch die Gesuchstellerin anerkenne, bringe eine weitere Hürde und Unsicherheit mit sich. Ebenso stelle die Fremdbetreuung beim Gesuchsgegner für sich alleine keinen Grund für eine Obhutszuteilung an die Gesuchstellerin dar. Unter Berücksichtigung aller Umstände und Erhaltung der nötigen Stabilität erscheine es im Sinne des Kindeswohls als sachgerecht und angezeigt, die Kinder in ihrem Kantonsgericht Schwyz 19