b) Die Vorinstanz fasst die Betreuungssituation, die Arbeitstätigkeit der Gesuchstellerin und deren gesundheitliche Situation in der nahen Vergangenheit zusammen und hält mit Bezug auf die Kindesanhörung von R.________ fest, dass die detaillierten Angaben von R.________ den Eindruck erweckten, Kantonsgericht Schwyz 18