2. Die vorinstanzliche Verfügung vom 22. September 2017 erwuchs in den Dispositivziffern 1 (Getrenntleben ab 9. Juli 2016), 3 (Zuteilung des landwirtschaftlichen Betriebes an den Gesuchsgegner), 7 (Zuteilung der Fahrzeuge zur Benutzung an den Gesuchsgegner) und 8 (Anordnung der Gütertrennung) in Rechtskraft. Angefochten sind die Dispositivziffern 2 (Zuteilung der Obhut), 4 (Besuchs- und Ferienrecht), 5 (Anordnung einer Besuchsrechtsbeistandschaft), 6 (Kinderunterhaltsbeitrag), 9 (Verteilung der Gerichtskosten), 10 (Parteientschädigung), 11 (Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung).