Am 14. Februar 2019 reichte der Beistand einen Kurz- bzw. Ergänzungsbericht ein (KG-act. 63, ZK2 2017 78), woraufhin die Parteien Stellung nahmen (Gesuchsgegner am 21. Februar 2019: KG-act. 65, ZK2 2017 78; Gesuchstellerin am 28. Februar 2019: KG-act. 67, ZK2 2017 78). Die Gesuchstellerin beantragte mit ihrer Eingabe die Anordnung einer professionellen Begleitung bei der Besuchsrechtsübergabe sowie eines Abklärungsauftrages. Diese Stellungnahmen gingen je an die Gegenpartei zur freigestellten Vernehmlassung (KG-act. 68, ZK2 2017 78). Die Parteien liessen sich nicht mehr vernehmen, sodass – wie angekündigt – Verzicht auf Stellungnahme angenommen wird.