7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Berufungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren (in Abänderung der Ziffer 9 und 10 der Verfügung ZES 16 350 vom 22. September 2017 des Einzelrichters des Bezirksgerichts March) zulasten des Gesuchsgegners. II. Prozessanträge 1. Es sei umgehend eine kinderpsychiatrische Begutachtung durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Schwyz in Lachen betreffend Zuteilung resp. Betreuung der Kinder anzuordnen. Kantonsgericht Schwyz 12