bb) Gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 22. September 2012 erhob die Gesuchstellerin am 5. Oktober 2017 ebenfalls Berufung mit folgenden Anträgen (KG-act. 1, ZK2 2017 79): I. Rechtsbegehren 1. Ziffer 2 der Verfügung ZES 16 350 vom 22. September 2017 des Einzelrichters des Bezirksgerichts March sei aufzuheben und 1.1 es seien die Kinder R.________ S.________ und T.________ unter die Obhut der Gesuchstellerin/Mutter zu stellen (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 2.1);